Was Sie über die Implementierung von Versorgungssystemen wissen sollten!
Versorgungssysteme - was ist zu beachten? (Bildquelle: pixabay.com)

Das müssen Sie über die Implementierung von betrieblichen Versorgungssystemen wissen!

Die Implementierung von betrieblichen Versorgungssystemen stellt Arbeitgeber durchaus vor die ein oder andere Frage. Was müssen Sie als Unternehmer beachten, wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen möchten?

Grundsätzlich müssen Sie sich als Arbeitgeber bereits im Vorfeld über den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG (Betriebsrentenrecht) im Vorfeld Gedanken darüber machen, ob Ihre Arbeitnehmer Modelle der betrieblichen Altersvorsorge passiv hinnehmen oder aktiv mitgestalten möchten.

Was empfehlen eigentlich Rechtsberater?

Wegen der sogenannten „Durchgriffshaftung“ des Arbeitgebers für die bAV – unabhängig davon, ob diese aus Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung resultiert – empfehlen Rechtsberater dringend, zum eigenen Schutz ein strukturiertes Versorgungswerk aktiv zu gestalten (Weitere Informationen können Sie hierzu in §1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG finden).

Wie lässt sich ein strukturiertes Versorgungswerk zielsicher implementieren?

Beim Abschluss neuer bzw. bei der Übernahme bestehender Direktversicherungen bzw. Pensionskassen muss geprüft werden, ob im Vertrag neben Altersrente auch Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung abgesichert sind. Außerdem lohnt der Blick auf §16 BetrAVG wegen der Befreiung der gesetzlichen Anpassungsprüfpflicht.

Stellen Sie neue Arbeitnehmer an, ist es wichtig, wie und in welcher Form Direktversicherungen bzw. Pensionskassen vom vorherigen Arbeitgeber übernommen werden.

Achtung! Die Entgeltumwandlungsvereinbarung (ggf. auch die Gesamtzusage bzw. die Betriebsvereinbarung) wird Teil des Arbeitsvertrages. Welche Unterlagen werden dazu verwendet?

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erklärt, dass die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die Leistung der Direktversicherung / Pensionskasse begrenzt sind. Außerdem ist die Einhaltung der Drei-Monats-Frist zu beachten.

Sinnvolle Fragestellungen

  • Wird die Einhaltung der „engen Hinterbliebenenversorgung“ im steuerlichen Sinne generell erfüllt und wie wird diese bei der Erteilung bzw. Änderung der Versorgungszusage geprüft?
  • Wurde der frühestmögliche Leistungsbeginn des vorhandenen Versorgungssystems auf das Erreichen vom 60. auf das 62. Lebensjahr angepasst?
  • Liegt die Mitteilung der Versorgungsträger vor, dass das Unternehmen (der Arbeitgeber) von den Meldepflichten gemäß §5 LStDV (Lohnsteuerdurchführungsverordnung) entlastet ist?
  • Besteht eine Versorgungsordnung – ist der Arbeitgeber tarifgebunden, besteht eine Tariföffnungsklausel?

Zusammenfassung

In den Unternehmen ist der seit dem 01.01.2002 normierte, rechtliche Anspruch von Arbeitnehmer auf betriebliche Altersvorsorge in Form von Entgeltumwandlung zwischenzeitlich bekannt.

Wie sieht die Durchdringung heute aus?

Statistisch gesehen verfügen derzeit über 50% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten über eine bAV.

Wie sollten Sie als Arbeitgeber das Thema bAV betrachten?

Statt wegen der vielfältigen Chancen und Möglichkeiten, die sich mit einer aktiven bAV-Gestaltung ergeben, aus der Not eine Tugend zu machen, sehen gerade mittelständische Arbeitgeber (KMU) die bAV noch als leidige Pflicht!

Dabei eignet sich die bAV besonders dazu, Mitarbeiter zu gewinnen und das das Unternehmen zu binden um sich damit im Wettbewerb um Arbeitskräfte besser zu positionieren.

Was sollten Sie beachten?

Geschäftsleitungen, Personalverantwortliche und Controller sollten die oben genannten Hinweise berücksichtigen. Durch einen revisionssichernden bAV-Prozess im Unternehmen können Haftungsrisiken weitgehend eingegrenzt werden.

Was ist zu tun?

Haben Sie bereits Entgeltumwandlung oder eine arbeitgeberfinanzierte bAV in Ihrem Unternehmen etabliert? Möchten Sie ein modernes Vergütungssystem durch ein strukturiertes Versorgungswerk einführen? Bestehen Pensionszusagen, die seit geraumer Zeit nicht mehr überprüft wurden?

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