Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer unter oder über der Beitragsbemessungsgrenze
Welchen Durchführungsweg sollten Sie wählen?

Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer unter / über der Beitragsbemessungsgrenze

Nach §3 Nr. 63 EStG des seit 01. Januar 2018 geltenden Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist nun insgesamt eine steuerfreie Entgeltumwandlung in Höhe von 520,00€ monatlich möglich, was aber nicht bedeutet, dass dieser Betrag auch sozialversicherungsfrei ist.

Für den Arbeitnehmer wäre es daher  sinnvoll, den Betrag aufzuteilen und den einen Teil in eine Direktversicherung und die weiteren 260,00€ monatlich in eine Unterstützungskasse einzuzahlen – denn in beiden Durchführungswegen (Direktversicherung und Unterstützungskasse) können bis 4% (in Summe dann also 8%) der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei sein.

Allerdings ist es die alleinige Entscheidung des Arbeitgebers, ein Angebot über die Unterstützungskasse dem Arbeitnehmer anzubieten.

Für einen Arbeitnehmer, der  unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze  liegt, würden bei der Entgeltumwandlung für die weiteren 260,00 € des monatlichen Beitrags keine Sozialversicherungsersparnisse entstehen.

Wann ist die Sozialversicherungsersparnis relevant?

Eigentlich stammt der Begriff Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung und definiert den Wert, bis zu dessen Höhe das sozialversicherungspflichtige Entgelt zur Berechnung von Versicherungsbeiträgen zur Kranken- Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung herangezogen wird. 

Die Beitragsbemessungsgrenze wird von der Bundesregierung auch regelmäßig neu festgesetzt.

Im Jahr 2018 liegt die Grenze für das Entgelt

zur Kranken- und Pflegeversicherung bei jährlich 53.100,00 € und die
zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 78.000,00 € (West-Deutschland) bzw. bei 69.900,00 €

Arbeitnehmer, die höhere Beiträge als 4% der Beitragsbemessungsgrenze für die Altersversorgung umwandeln möchten, liegen deswegen mit ihrem Entgelt meist über dieser Grenze.

 Eine tatsächliche Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung ergibt sich jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verdient – nicht darüber hinaus.

Den stärksten Effekt durch die Sozialversicherungsersparnis erzielt man bei einer Einkommenshöhe bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Deswegen geht es bei Arbeitnehmern, die über den Beitragsbemessungsgrenzen liegen, ausschließlich um die Steuerersparnis.

Kurz und knapp auf den Punkt gebracht

Werden durch eine Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart, ist die Kombination aus Direktversicherung und Unterstützungskasse bis jeweils 4% der Beitragsbemessungsgrenze die bevorzugte Variante. Für beide Durchführungswege können insgesamt 520,00 € (je 260,00 € pro Durchführungsweg) steuer- und sozialversicherungsfrei aufgewendet werden.

Ergibt sich keine Sozialversicherungsersparnis haben beide Durchführungswege (Direktversicherung und Unterstützungskasse) den selben Effekt: die Entgeltumwandlung reduziert das Steuerbrutto.

Sollten Sie noch mehr Informationen zum Thema Unterstützungskasse suchen, sehen Sie sich doch das kurze Experten-Video an.

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